Testament und Letzter Wille

Der Tod ist ein Thema, mit dem sich jeder Mensch irgendwann auseinandersetzen muss. Eine wichtige Entscheidung, die man vor seinem Tod treffen kann, ist die Regelung des eigenen Nachlasses. Dies geschieht mithilfe eines Testaments oder eines letzten Willens. In diesem Artikel erfährst du, was der Unterschied zwischen einem Testament und einem letzten Willen ist, warum es wichtig ist, ein Testament zu verfassen und welche Dinge du in deinem Testament unbedingt berücksichtigen solltest. Außerdem findest du eine Checkliste, die dir dabei hilft, ein Testament zu erstellen.

Testament und "Letzter Wille": Was du wissen musst

Testament und Letzter Wille sind mehr als nur eine formale Angelegenheit. Es ist die Möglichkeit, deine Wünsche für die Zukunft klar zu definieren. Daher ist die Erstellung dieser Dokumente mehr als nur ein „guter Rat“ – es ist deine Möglichkeit, die Zukunft nach deinen Vorstellungen zu gestalten. Nimm dir die Zeit, klare Anweisungen zu hinterlassen und schütze damit nicht nur dein Vermögen, sondern auch den Frieden in deiner Familie.

Warum ist es wichtig, ein Testament zu verfassen?

Wenn du kein Testament hast, gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, dass dein Vermögen nach den gesetzlichen Regeln an deine Erben verteilt wird. Dies kann zu Unstimmigkeiten und Streitigkeiten innerhalb der Familie führen.
Mit einem Testament kannst du selbst bestimmen, wer dein Erbe ist und in welchem Verhältnis sie erben sollen. Du kannst auch spezielle Wünsche bezüglich deiner Bestattung oder deiner Vermögensverwaltung festhalten.

Unterschied zwischen Testament und Letzter Wille

Ein Testament ist ein juristisch bindendes Dokument, das die Verteilung des Vermögens nach dem Tod regelt. Es kann entweder eigenhändig oder notariell verfasst werden.

Ein Letzter Wille hingegen ist ein weniger formales Dokument, das alle Wünsche einer Person vor ihrem Tod enthält. Dies kann eine breite Palette von persönlichen Wünschen umfassen, einschließlich Beerdigungsvorstellungen, Ort der Bestattung, Art der Bestattung (Beerdigung, Einäscherung usw.) und Trauerfeierlichkeiten. Auch andere Aspekte wie die  Versorgung von Haustiere nach dem Tod des Besitzers  oder das Vermächtnisse von persönlichen Gegenstände können im „Letzten Willen“ festgelegt werden. Rein formell kann der „Letzte Willen“  beispielsweise in einem Brief, einer E-Mail oder einem sonstigen Schriftstück niedergelegt werden. 

Wichtig: der „Letzte Wille“ hat nicht die gleiche rechtliche Bindungskraft wie ein Testament! Ein Testament hat rechtliche Bindungskraft, während der „Letzte Wille“ in Deutschland nicht rechtlich verpflichtend ist. Liegt also nur ein Letzter Wille vor, greift im Streitfall die gesetzliche Erbfolge. Der „Letzte Wille“ kann jedoch eine wertvolle Ergänzung sein, um persönliche Wünsche und Vorstellungen weiterzugeben.

Was solltest du in deinem Testament behandeln?

In deinem Testament solltest du folgende Punkte berücksichtigen:

  • Erbe:
    Wer soll dein Erbe sein und welche Anteile am Nachlass erhalten sie?
  • Vermögenswerte:
    Liste deine Vermögenswerte auf und ordne sie den entsprechenden Erben zu.
  • Vormundschaft:
    Falls du minderjährige Kinder hast, solltest du einen Vormund bestimmen.
  • Testamentsvollstrecker:
    Du kannst einen Testamentsvollstrecker benennen, der sich um die Abwicklung deines Nachlasses kümmert.
  • Bestattung:
    Falls du spezielle Wünsche bezüglich deiner Bestattung hast, solltest du diese festhalten.
  • Vermächtnisse:
    Falls du bestimmte Gegenstände oder Vermögenswerte an bestimmte Personen weitergeben möchtest, kannst du Vermächtnisse anordnen.

Übrigens: Falls du dein Erbe für wohltätige Zwecke einsetzen möchtest, kannst du z.B. die Gründung einer Stiftung veranlassen und auch dies in deinem Testament festhalten.

Themen, die du besser nicht im Testament behandeln solltest

Um Streitigkeiten, Auslegungsdiskussionen und Missverständnisse im Generellem vorzubeugen, solltest du auf eindeutige, klare und rechtssichere Aussagen achten und z.B. verzichten auf:

  • Alltägliche Angelegenheiten:
    Vermeide die Aufnahme von alltäglichen Angelegenheiten, die schnell veraltet sein könnten.
  • Geheime Informationen:
    Persönliche Passwörter oder geheime Informationen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sollten anders geregelt werden. Zum Beispiel, kannst du diese in einem Online-Inventar verwalten und dieses per Testament and deine Hinterbliebenen vererben.
  • Unzulässige Anweisungen:
    Anweisungen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte anderer verletzen, sollten vermieden werden.

Tipp:

Ein Testament ist keine statische Angelegenheit, sondern sollte sich dynamisch mit deinem Leben entwickeln. Lebensereignisse wie Heirat, Geburt von Kindern, Scheidung oder der Erwerb bedeutender Vermögenswerte können die Gültigkeit und Relevanz deines Testaments beeinflussen. Ein regelmäßiger Blick auf dein Testament stellt sicher, dass es stets den aktuellen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. So möchtest du ggf. neue Familienmitglieder berücksichtigen oder bestehende Regelungen anpassen.

Mit der keeyper Toolbox kannst du dir automatische Erinnerungsmails zur regelmäßigen Überprüfungen deines Testaments zusenden lassen.

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Form und Aufbewahrung des Testaments

In Deutschland muss ein Testament handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Es sollte auch den Ort und das Datum des Verfassens enthalten. Lass das Testament von einer vertrauenswürdigen Person bezeugen oder beglaubigen, um rechtliche Gültigkeit zu gewährleisten. Bewahre es sicher auf – sei es bei einem Notar, in einem Bankschließfach oder einem sicheren Ort aufbewahren, an dem es leicht gefunden werden kann, wie deiner Notfallmappe.

Sonderfall "Berliner Testament"

Das in Deutschland sehr verbreitete Das „Berliner Testament“ ist eine spezielle Form eines gemeinschaftlichen Testaments, die oft von Ehepartnern genutzt wird, um sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Das bedeutet, dass der überlebende Partner das gesamte Vermögen des erstverstorbenen Ehepartners erbt. Im Regelfall erben die Kinder im „Berliner Testament“ daher erst nach dem Tod des überlebenden Ehepartners. Dies führt dazu, dass der überlebende Ehepartner das Vermögen der Familie weiterhin nutzen und verwalten kann, ohne dass die Kinder Ansprüche geltend machen können. Dadurch wird z.B. verhindert, dass von den Eltern gemeinsam erworbenes (und oft selbst bewohntes) Grundeigentum im Zuge der Erbschaft aufgeteilt oder verkauft werden müssen.

Checkliste für das Verfassen eines Testaments

  1. Entscheide dich für eine Form
    Du kannst zwischen einem eigenhändigen Testament und einem notariellen Testament wählen. Ein eigenhändiges Testament ist einfacher zu verfassen, aber es ist auch anfälliger für Formfehler. Ein notarielles Testament ist zwar teurer, aber es ist sicher und garantiert die Rechtsgültigkeit. Falls du dein schriftliches noch durch ein Videotestament ergänzen möchtest, findest du im Artikel „Videotestament: zeitgemäß und persönlich – So erstellst du dein digitales Vermächtnis“ die passende Anleitung. 
  2. Überlege dir, was du in deinem Testament festhalten möchtest
    Überlege dir, wer dein Erbe sein soll, wie du dein Vermögen verteilen möchtest und welche besonderen Wünsche du hast. Gehe dafür die verschiedenen Aspekte aus dem Absatz „Was solltest du in deinem Testament behandeln?“ durch.
  3. Formuliere dein Testament klar und verständlich
    Dein Testament sollte klar und verständlich formuliert sein, damit es später keine Missverständnisse gibt.
  4. Unterschreibe dein Testament
    Dein Testament muss von dir eigenhändig unterschrieben sein.
  5. Bewahre es sicher auf
    Es ist empfehlenswert, dein Testament von einem Anwalt oder Notar prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass es rechtsgültig ist. Danach solltest du es entweder beim Notar, einer Vertrauensperson, oder in einem Bankschließfach oder deiner Dokumentenmappe für den Notfall sicher aufbewahren.

Hintergrundwissen: Die rechtliche Grundlagen rund ums Erben und Vererben

Das Erbrecht und die Bedeutung eines Testaments in Deutschland werden im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hier sind die relevanten Gesetzestexte:

  1. Testament und Erbvertrag:
    § 1937-§ 2385 BGB: Diese Abschnitte des Bürgerlichen Gesetzbuches befassen sich mit den Regelungen für Testamente und Erbverträge, einschließlich der Formvorschriften, der Erbenbestimmungen und der Testamentsvollstreckung.
  2. Gesetzliche Erbfolge:
    § 1922-§ 1936 BGB: Diese Abschnitte legen die gesetzliche Erbfolge fest, die greift, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt.
  3. Pflichtteilsrecht:
    § 2303-§ 2338 BGB: Diese Gesetzessektionen regeln das Pflichtteilsrecht und legen fest, wer einen Pflichtteil am Nachlass beanspruchen kann.
  4. Enterbung und Herabsetzung des Pflichtteils:
    § 2331-§ 2338 BGB: Diese Abschnitte behandeln die Möglichkeiten der Enterbung und der Herabsetzung des Pflichtteils, einschließlich der rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen.
  5. Testamentsvollstreckung:
    § 2197-§ 2212 BGB: Diese Gesetzessektionen befassen sich mit der Testamentsvollstreckung und den damit verbundenen Regelungen.
  6. Formvorschriften für das Testament:
    § 2231-§ 2250 BGB: Diese Gesetzessektionen setzen die Formvorschriften für Testamente fest, einschließlich der handschriftlichen Form und der eigenhändigen Unterschrift des Erblassers.

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